AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen

Version 1.0 vom 09. Nov. 2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Puls-Solar GmbH & Co. KG, Siedlung der Einheit 21, 04838 Zschepplin, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgericht Leipzig Registernummer: HRA 19096, vertreten durch den Geschäftsführer Tino S. Gottsmann und IBRsolar Verwaltungs GmbH („Puls-Solar“ oder „wir/uns/unser“) und den natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtlich verantwortlichen Partnerschaften („Kunde“ oder „Sie/Ihr”), welche die von uns dargestellten Leistungen nutzen möchten. 

Etwaige Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht, unabhängig davon, ob wir diese ausdrücklich abgelehnt haben oder nicht.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer Selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die aktuelle Version der AGB können Sie jederzeit unter https://puls-solar.de/ einsehen, ausdrucken und herunterladen.

1. Vertragsschluss

1.1

Die Puls-Solar vertreibt Photovoltaik-Anlagen und unter der Domain https://puls-solar.de/ einen Konfigurator zur Anfrage für ein persönlich abgestimmtes Angebot für Planung bis hin zur Installation und Fertigmeldung hinsichtlich der Errichtung einer Solaranlage oder eines Stromspeichersystems (das Leistungspaket je nach Wahl des Kunden nachfolgend bezeichnet als „Vorhaben“). Dabei können Sie zwischen der Bestellung einer Solaranlage, einer Solaranlage mit Stromspeicher oder eines Stromspeichers zum Nachrüsten, jeweils mit weiteren angebotenen Komponenten auswählen, die anschließend im jeweiligen Angebotsvorschlag (Ziffer 1.3) näher beschrieben werden (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Anlage“).

1.2

Die auf unserer Webseite dargestellten Beispiele stellen jeweils keine verbindlichen Angebote dar. Weiter stellen die errechneten Erträge bzw. Gewinne, die durch die Montage einer Anlage bzw. Durchführung eines entsprechenden Vorhabens erzielt werden, reine theoretische Prognosen dar und können den tatsächlichen Fall nicht abbilden.

1.3

Der Kunde gibt auf unserer Webseite durch Ausfüllen eines Web-Konfigurators oder über das Kontaktformular Daten an und bekundet damit Interesse, die für die Planung und Installation der Anlage von Bedeutung sind. Der Kunde kann diese Daten jederzeit ändern und einsehen, bevor er sie absendet. Auf Basis der uns übermittelten Informationen und nach der weiteren Anforderung von Daten (wie Bilder des Hauses, Elektroanlage, usw.) und/oder Beratung vor Ort durch einen Handelsvertreter erstellen wir ein personalisiertes Angebot bzw. durch unseren Handelsvertreter ein unverbindliches Angebot. Vor Unterschrift können mit Rücksprache zur Puls-Solar Anpassungen dieses Angebotsvorschlags durch den Kunden vorgenommen werden. Mit Unterschrift des Angebots durch den Kunden ist die gewählte Anlagenkonfiguration bindend, kann jedoch auf Grund von technischen Themen von der Puls-Solar gegebenenfalls angepasst werden. Jegliche Bindung an einem unverbindlichen / freibleibenden Angebotsvorschlag durch Puls-Solar wird ausgeschlossen. Er dient lediglich der Aufforderung des Kunden, Puls-Solar auf Basis dieses Angebotsvorschlags die Schließung des Vertrages zu übermitteln (Ziffer 1.4). Der Angebotsvorschlag wird jeweils mit der Maßgabe erstellt, dass Ihr Hausanschluss mit einem geeigneten Zählerschrank und Hausanschlusskasten, nachfolgend „HAK“ genannt, entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers ausgestattet ist. Insbesondere bei alten Hausanschlüssen kann ein Zählerschrankwechsel oder die neue Beantragung eines HAK erforderlich werden, wobei dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Durch den Anschluss der Anlage kann der Netzbetreiber verlangen einen Wechsel des Stromzählers durchzuführen. Die Arbeiten und Kosten hierfür sind nicht im Angebotsvorschlag enthalten und werden vom Netzbetreiber durchgeführt und dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

1.4

Der Kunde gibt mit der Unterschrift des Angebots einen verbindlichen Kaufvertrag ab.

Der Kunde hat, wenn der Kaufvertrag bei ihm vor Ort unterschrieben wurde, eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese entfällt bei Unterschrift in unserem Haus oder Nachsendung des Kaufvertrags (unterschriebenen Angebots) per Post oder E-Mail. 

1.5

Puls-Solar kann bei technischen oder organisatorischen Problemen das Angebot, jenes per Übersendung einer Auftragsbestätigung für den Kunden darstellt, ablehnen. Für den Fall, dass der Kunde Förderungen/Finanzierungen zur Finanzierung der Anlage benötigt, diese jedoch binnen vier (4) Monaten ausbleibt, besteht kein Rücktrittsrecht, das Angebot ist bindend.

1.6

Der Kunde wird nach Annahme des Angebotes aufgefordert, die im Angebotsvorschlag genannte Anzahlung binnen sieben (7) Tagen zu bezahlen. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann Puls-Solar vom Vertrag zurücktreten. Wird der Vertrag seitens Puls-Solar, auf Grund von technischen oder organisatorischen Problemen, aufgelöst, wird diese Anzahlung von uns zurückgewährt.

1.7

Zur Überprüfung der Umsetzbarkeit des Vorhabens findet nach Vertragsschluss in der Regel eine Vor-Ort-Begehung durch unseren Fachinstallateur statt, bzw. wurde eine erste Begehung und Aufnahme der für die Installation notwendigen Daten bereits von unserem Handelsvertreter durchgeführt. Für den Fall, dass jedoch Abweichungen von den zuvor gemachten Angaben erkennbar werden, die eine Planungsänderung für die Anlage bzw. das Vorhaben erfordern, behält sich Puls-Solar das Recht vor, die versprochene Leistung unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen entsprechend zu ändern. Dabei wird die Zumutbarkeit für den anderen Vertragsteil berücksichtigt. Sollte dabei auch eine Anpassung der Gegenleistung des Kunden notwendig werden, so sind solche Anpassungen, die zu Gunsten des Kunden wirken (günstigerer Preis) vom einseitigen Änderungsvorbehalt von Puls-Solar erfasst. Sollte eine Preiserhöhung notwendig werden, ist eine gemeinsame Vertragsanpassung zwischen dem Kunden und Puls-Solar vorzunehmen. Für den Fall, dass die Vor-Ort-Begehung ergibt, dass das Vorhaben auch unter Anpassung des Vertrages nicht möglich ist oder eine nötige Anpassung nicht stattfindet, ist der Vertrag rückabzuwickeln. Hierfür steht Puls-Solar ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu.

1.8

Nach Vertragsschluss erhält der Kunde ein Vertragsdokument mindestens in Textform, in welchem auch der jeweilige Angebotsvorschlag, die AGB und die Widerrufsbelehrung zur dauerhaften Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

2. Allgemeine Pflichten des Kunden bei Nutzung unserer Webseite

2.1

Zum Zwecke der Angebotserstellung müssen persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse übermittelt werden. Dabei dürfen Sie nicht den Namen einer dritten (realen oder erfundenen) Person verwenden, in der Absicht, sich als diese dritte Person auszugeben. Sie dürfen ausschließlich Ihren richtigen Namen und Daten verwenden.

2.2

Alle Kunden müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein. Wir behalten uns vor, in Verdachtsfällen weitere Informationen bzw. Unterlagen von Kunden anzufordern, um deren Existenz, Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit zu verifizieren.

3. Rechte und Pflichten von Puls-Solar

3.1

Puls-Solar verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen.

3.2

Angaben der Hersteller zu bestellten/gelieferten Komponenten z.B. in Datenblättern oder anderen Hersteller Produktinformationen sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht sich Puls-Solar nicht zu eigen. Relevant für die Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des ggf. nach Ziffer 1.3 nachkonfigurierten Angebotsvorschlags. Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf Idealbedingungen, die in der Praxis nicht vorkommen. Aus diesem Grund und der nicht vorhersehbaren Wetterlage sind auch jegliche Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich.

3.3

Puls-Solar behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten solche mit vergleichbarer Qualität und Ausstattung zu liefern.

4. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden

4.1

Der Kunde ist für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Installation der Anlage voraussetzt.

4.2

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Einrichtung der Solaranlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit Puls-Solar und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.

4.3

Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Anlage tragen kann und er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Installation einer solchen Anlage mittels Auftrag eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft. Die Funktionstüchtigkeit einer ggf. bauseits vorhandenen Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik wird vorausgesetzt. Weiterhin muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer Haupterdungsschiene vorhanden sein. Dies gilt jeweils nicht, soweit Puls-Solar und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

4.4

Der Kunde ist verantwortlich die Überprüfung der für die Einspeisung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber; Puls-Solar weist darauf hin, dass es in seltenen Ausnahmefällen möglich sein kann, dass Netzbetreiber den Anschluss aus nicht von Puls-Solar zu vertretenen Umständen verweigern. Die Nutzung ist dann nur für den Eigenverbrauch möglich. Die Bereitstellung eines Funkrundsteuerempfängers sowie ggf. weitere durch neue gesetzliche Vorgaben erforderlich werdende Komponenten oder Maßnahmen werden von Puls-Solar, abweichend vom erstmaligen Einbau erforderlichen Messeinrichtung, die für die Messung der in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten EEG-Strommengen erforderlich ist, nicht weiter betreut.

Die Herstellung eines neuen bzw. Änderung und Aufrechterhaltung eines bestehenden Netzanschlusses zum Strombezug; die Überprüfung der elektrischen Kundenanlage auf deren Eignung für die Anlage bzw. die Herstellung der Eignung der vorhandenen elektrischen Kundenanlage; die Übernahme von Abgaben oder Umlagen, die auf die Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder danach erhoben werden; die Einhaltung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung („EEG“) oder anderen gesetzlichen Vorgaben dem Anlagenbetreiber obliegenden Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten für die Einspeisung des Solarstroms sowie den Erhalt der Vergütung (gemäß EEG), wie z. B. die Meldung an die Bundesnetzagentur soweit Puls-Solar und der Kunde ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart haben, obliegt dem Kunden. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.

4.5

Der Kunde erklärt außerdem, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum Vertragsschluss hinsichtlich der Installation einer PV-Anlage für dieses Gebäude besitzt.

4.6

Die in Ziffer 4.1 bis einschließlich 4.5 genannten Voraussetzungen sind vom Kunden rechtzeitig vor Installation der Anlage und auf dessen Kosten zu veranlassen und sind jeweils Voraussetzung unserer Leistungserbringung für die Installation der Anlage und Umsetzung des Vorhabens. Wir behalten uns vor, zum Zwecke der

Verifizierung des Vorliegens der Voraussetzungen aus Ziffer 4.1 bis einschließlich 4.5 weitere Nachweise anzufordern.

4.7

Soweit zur Erbringung unserer Leistungen gemäß dem Vorhaben erforderlich, wird der Kunde uns bzw. den von uns beauftragten Dritten nach Terminabstimmung ungehinderten Zugang zu den Grundstücken, Gebäudeteilen bzw. Dachflächen, auf denen die Anlage installiert werden soll, gewähren.

4.8

Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage nach erfolgter Installation unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.

4.9

Die Notstromfunktion kann nur bei einer fehlerfreien und einem technischen Stand der Elektroanlage nach 1992 garantiert werden. Falls Fehler (klassische Nullung, fehlerhafte Geräte oder sonstige Probleme in der vorhandenen Elektroanlage) vorhanden sein sollten, müssen diese auf eigene Kosten bereinigt werden, bevor die Notstrom-Funktion aktiviert werden darf.

5. Preise, Zahlung und Fälligkeit

5.1

Alle Preise und Leistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf. gesondert ausgewiesen wird. Bzw. seit dem 01.01.2023 fällt auf die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaik-Anlage, wie Module, Wechselrichter und auch Solarstromspeicher. 

5.2

Puls-Solar ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebotsvorschlag ausgewiesen ist. Des Weiteren ist Puls-Solar berechtigt, eine Abschlagszahlung nach Lieferung und vor Montage der Solarmodule und/oder Stromspeicher zu verlangen. Die Abschlagszahlung ist im Angebot gesondert ausgewiesen, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung nach Ziffer 1.6. Werden Solarmodule, Stromspeicher und andere Komponenten nicht zeitgleich geliefert, so ist Puls-Solar berechtigt, die Abschlagszahlung bereits nach der Lieferung der Solarmodule zu verlangen.

5.3

Sämtliche Zahlungen durch den Kunden erfolgen via Banküberweisung, wobei keine Gebühren von unserer Seite für die Zahlungsmethode anfallen.

Puls-Solar ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage von Anlagen gilt dies auch für (Mit-) Eigentums- und Anwartschaftsrechten an den gelieferten Anlagen und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden). Soweit dem Kunden eine Abtretung der Forderungen von Puls-Solar gegen ihn an die Factoring Firma mitgeteilt oder in sonstiger Weise angezeigt worden ist, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung insoweit nur an die Factoring Firma zu leisten.

5.4

Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Montage der vom Kunden bestellten Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter und/oder Speicher) oder – soweit diese nicht bei Montage erfolgt – unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der jeweilige Rechnungsbetrag – abzüglich etwaig geleisteter Vorauszahlungen sieben (7) Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig.

Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der Leistungen von Puls-Solar ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilnetzbetreiber vorgenommen wird.

5.5

Sollten sich die Material- und/oder Installationskosten bis zum Liefertermin durch Lieferanten bedingte Preiserhöhungen um mehr als 5% erhöhen im Vergleich zum Bestellzeitpunkt, so ist Puls-Solar berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nur, wenn die avisierte Lieferzeit größer als 4 Monate ist. Puls-Solar hat die Pflicht, den Auftragnehmer vor Lieferung der Komponenten über die Preiserhöhung zu informieren. Der Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten. 

5.6

Sollte der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung von Puls-Solar ab. Stimmt Puls-Solar der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an Puls-Solar zurückzugeben und der Kunde hat eine Entschädigung in Höhe von 20% des unterzeichneten Angebots zu zahlen. 

6. Versand und Kosten

6.1

Die Lieferung der Waren gemäß dem Vorhaben erfolgt über einen externen Dienstleister. Das Versandrisiko tragen wir, wenn der Kunde Verbraucher ist.

6.2

Die Ware ist diebstahlsicher und speziell alle Komponenten bezüglich Wechselrichter & Speicher trocken unterzustellen bzw. zwischenzulagern. Photovoltaikmodule und alle Komponenten für das Untergestell müssen nicht zwingend trocken oder frostgeschützt zwischengelagert werden bevor die Montage erfolgt.

6.3

Die entsprechenden Versandkosten werden im jeweiligen Angebotsvorschlag einbezogen.

7. Gewährleistung

Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

8. Herstellergarantien

Einige Hersteller geben eigene Garantien aus. Diese macht sich Puls-Solar nicht zu eigen, auch wenn diese auf der Webseite von Puls-Solar dargestellt werden. Herstellergarantien kann der Kunde ausschließlich beim Hersteller geltend machen. Puls-Solar kann die Kommunikation zwischen Hersteller und Kunde übernehmen.

9. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht, mit Ausnahme wenn Sie im Firmensitz oder Firmen externen Büros vor Ort einen Vertrag abgeschlossen haben, dann gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Sie finden die Widerrufsbelehrung mit Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs und ein Muster-Widerrufsformular im Anhang.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1

Die von Puls-Solar an den Kunden gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren („Waren“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung nach Ziffer 5.3 („gesicherte Forderungen“) im Eigentum von Puls-Solar.

10.2

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist Puls-Solar berechtigt, unter den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Waren auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

Eine Stilllegung der Photovoltaikanlage über die Fernwartung kann erfolgen.

10.3

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, gilt ergänzend Folgendes:

a.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Erfüllung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Puls-Solar unverzüglich schriftlich per Post oder E-Mail zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen oder sonstige Vollstreckungsmaßnahme) auf die Puls-Solar gehörenden Waren erfolgen.

b.

Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Nummer (iii) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(i)

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Version 1.7 Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Puls-Solar Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.

(ii)

Die aus dem Weiterverkauf der Waren oder der Erzeugnisse entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils von Puls-Solar, maximal jedoch in Höhe der gesicherten Forderungen, zur Sicherheit an Puls-Solar ab. Puls-Solar nimmt die Abtretung an. Die in dieser Ziffer 10 genannten Pflichten des Kunden gelten auch im Hinblick auf die abgetretenen Forderungen.

(iii)

Der Kunde bleibt neben Puls-Solar zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Puls-Solar verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Puls-Solar nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und Puls-Solar den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 10.2 geltend macht. Andernfalls kann Puls-Solar verlangen, dass der Kunde Puls-Solar in Textform die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den (Dritt-) Schuldnern die Abtretung anzeigt. Ferner ist Puls-Solar in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und/oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

c.

Soweit der realisierbare Wert der zur Sicherheit an Puls-Solar abgetretenen Forderungen den Gesamtbetrag der offenen gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wird Puls-Solar auf Verlangen des Kunden die gewährten Sicherheiten im Übrigen freigeben.

11. Haftung

11.1

Unsere Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Eine Haftungsbegrenzung gilt

nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von uns bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist;

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen;

die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie;

die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; das sind solche, auf Pflichten, Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

11.2

Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen von uns finden auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Puls-Solar Anwendung.

12. Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung

12.1

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.

12.2

Wir sind nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen auch nicht freiwillig daran teil.

13. Datenschutz

Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten enthält unsere Datenschutzerklärung, welche Sie unter https://pulssolar.de/datenschutz/ abrufen können. Datenschutzerklärung

14. Schlussbestimmung

14.1

Auf Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14.2

Erfüllungsort ist der Sitz von uns.

14.3

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – wenn der Kunde Kaufmann oder eine ihm nach § 38 ZPO gleichgestellte Person ist – ist unser Sitz. Puls-Solar bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

14.4

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Anhang:

Widerrufsbelehrung

Verbraucher

Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für gewerbliche Kunden besteht kein Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Puls-Solar GmbH & Co. KG, Siedlung der Einheit 21, 04838 Zschepplin, E-Mail: service@puls-solar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erhalten:

 

Ort, Datum / Unterschrift Kunde

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

***

An

 

Puls-Solar GmbH & Co. KG

Siedlung der Einheit 21

04838 Zschepplin

 

E-Mail: service@puls-solar.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über eine Photovoltaikanlage inkl. bestimmter Dienstleistung:

 

Angebots-/Bestellnummer:    

Bestelldatum:                         

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

Ort / Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (*)

 

Unzutreffendes streichen.

 

***

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